S. bezeichnet ein sich in der Frühen Nz. in europ. Staaten etablierendes zentrales und oberstes Ratsgremium. Gemeinsames Merkmal war die Kollegialstruktur, während hinsichtlich Zuständigkeit und Abgrenzung von anderen Ratsgremien (etwa dem Geheimen Rat) eine große Bandbreite existierte. Gemeinsam war jedoch allen Ausformungen des S. seine Funktion als oberstes Beratungsgremium des Herrschers, wozu judikative …