1. Begriffe und Entwicklungslinien
Die Wortverbindung S. fand als genuin dt. Schöpfung zur Übersetzung des lat. ius publicum (vgl. Öffentliches Recht) im ersten Drittel des 18. Jh.s vereinzelt Eingang in die Titel von Traktaten und Lehrbüchern, um bereits wenige Jahrzehnte später generell als Bezeichnung sowohl eines Normbestandes als auch der mit ihm beschäftigten Disziplin zu dienen…