1. Allgemein
Der Begriff S. entstand in der dt. polit.-staatsrechtlichen Debatte der zweiten Hälfte des 17. Jh.s [1. VIII]. Er bezeichnete zusammenfassend alle Gattungen derjenigen Publikationen, mittels deren Regierungen insbes. im Hinblick auf Kriegs-Beginn (bzw. Kriegserklärung) und Friedens-Schluss (bzw. Friedensvertrag) die wichtiger werdende polit. Öffentlichkeit für sich zu gewinnen suchten (s. u. 2.) [7]. Seit dem ausgehenden 18. Jh. wanderte der Terminus in die Quellenklassif…