1. Definition
Der Begriff S. bezeichnet in der dt. Bürgertums-Forschung diejenigen Einwohner einer Stadt, die im Besitz des Bürgerrechts waren und sich der Tradition korporativer städt. Selbstverwaltung (Kommune) und ökonomischer Privilegierung der städt. Bürger bes. intensiv verpflichtet sahen. Das S. gehörte aber nicht der wirtschaftlichen Elite an (Patriziat; Wirtschaftsbürgertum), die dann im ausgehenden 19. Jh. dank eines auf Status kaum mehr Rücksicht nehmende…