Der Begriff S. ist ein vor dem 19. Jh. nur sporadisch verwendeter Ausdruck für städt. Wehrorganisationen insgesamt oder Teile derselben, die auch als Stadt- oder Bürgerwache, Stadtgarnison, Stadtmilitär, städt. Miliz, Bürgermilitär, -miliz, -kompanien, -wache usw. bezeichnet wurden. Dabei lässt der Gebrauch des Begriffs S. weder in den Quellen noch in der Literatur eine trennschärfere Definition zu, etwa zwischen bewaffneten Bürgern und von der Stadt besoldeten Soldaten.
Die eigene Wehrhoheit zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und die Fähigkeit zur bewaffneten Vert…