Gegenstandsbereiche der S. sind die (mit unterschiedlicher Intensität betriebene) Ordnung der Bautätigkeit in einer Stadt, die Planung neuer Stadtbezirke oder ganzer Städte sowie deren raumbezogene Infrastruktur-Entwicklung. Während die S. seit etwa 1900 weitgehend im kommunalen Verantwortungsbereich liegt und insbes. in der Gegenwart vom Aushandeln konsensualer Lösungen zwischen Planern, Grundeigentümern und Bevölkerung geprägt ist, unterlag sie im späten M…