Bereits im HochMA war das S. in vielen Teilen Europas als eigener Rechtskreis zu Lehnsrecht und Landrecht hinzugetreten. Ursächlich dafür war die rechtsetzende Gewalt der Stadtobrigkeit einerseits (Stadtherr; Rat; vgl. Obrigkeit) und das Bedürfnis nach spezifischen Rechtsinstituten für das städt. Sozial- und Wirtschaftsleben andererseits, z. B. bei der Stadtverwaltung, bei Formen der Bodenleihe und des Mit-Eigentums, bei Ehegüter- und Erbrecht, Kaufmannsrecht, Konkurs-Recht, in Hafenstädten beim Seerecht (vgl. Seehandelsrecht). Seinen sichtbaren Niederschlag f…
Stadtrecht(576 words)
Cite this page
Berger, Elisabeth, “Stadtrecht”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 29 May 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_356899>
First published online: 2019
▲ Back to top ▲