Der mehrdeutige quellen- und wissenschaftssprachliche Begriff S. bezeichnet ein wesentliches Strukturelement von polit. Repräsentativinstitutionen und wird vornehmlich für die konstitutionellen Parlamente des 19. Jh.s, seltener auch für die frühnzl. Ständeversammlungen verwendet.
Die dt. Alltagssprache bezeichnete seit dem späten 18. Jh. die Teilversammlungen von gegliederten Repräsentativinstitutionen als S. Dieses sehr weite Verständnis implizierte keine weiteren Unterscheidungen nach Bestellungsmodus, Teilnehmerkreis oder Repräsentations-Anspruch. …