Das nzl. S. [22]; [2]; [1] (lat. ius bzw. iudicium statarium/stativum/pedareum/extraordinarium) war ein in der Militärgerichtsbarkeit wurzelndes und insbes. in Kriegs-Zeiten geltendes Sonderrecht, welches für bestimmte Delikte ein verschärftes Strafrecht sowie ein vereinfachtes Verfahren vorsah (s. u. 2.1.) und die sofortige Verurteilung und Urteils-Vollstreckung durch außerordentliche Gerichte, sog. Standgerichte, ermöglichte (s. u. 2.2.). Es wurde also i…