S. (lat. statuta, Pl.) sind gesetzliche Regelungen für einen kleinräumigen Geltungsbereich, sei es in örtlicher (territorialer) oder in sachlicher Hinsicht, d. h. auf Personengruppen oder Organe bezogen. Sie setzen weitergehende bzw. übergeordnete Regelungen voraus und werden zu deren Ergänzung, Durchbrechung oder Durchführung erlassen.
Der S.-Begriff entstammt dem Gemeinen Recht und erfasst im Gegensatz zu diesem als dem allgemeinen Recht die lokalen Rechte. Mit der Ausbreitung des Gemeinen Rechts insbes. ab dem 16. Jh. infolge der sog. Rezeption des römisch-kanonisc…