Der Begriff S. (engl. charitable trust, franz. fondation) entzieht sich einer einfachen Definition, zumal in europ. nzl. Perspektive, doch bezeichnet er im engeren, v. a. rechtlichen Sinne zum einen die dauerhafte Widmung eines Vermögens für einen vom Stifter bestimmten Zweck (vgl. Fideikommiss), zum anderen die mit diesem Kapital geschaffene Institution. Im weiteren Sinne ist damit jedoch ein vielgestaltiges soziales Phänomen angesprochen, das auch als »Wohltätigkeit«, »Philanthro…