1. Begriff
S. sind durch Vertrag geregelte Zuwendungen an Schüler und Studenten, die als bedürftig oder förderungswürdig gelten. Sie dienten in der Nz. Studienzwecken an Lateinschulen, Gymnasien und Universitäten. Oftmals waren sie an Konzessionen gebunden, die die Zeit nach der Ausbildung betrafen, etwa die Verpflichtung zum Dienst in der Kirche. Die Finanzierung erfolgte durch Stadtmagistrate, Landesherren oder andere weltliche Obrigkeiten, zumeist auf der Basis von Pfründen und Almosen.…