Als S. wurden in der Frühen Nz. Personen bezeichnet, die ein Gewerbe ausübten, ohne dazu durch Zunft-Zugehörigkeit oder obrigkeitliche Erlaubnis legitimiert zu sein. Unter verschiedenen Bezeichnungen in ganz Europa bekannt (franz. faux ouvriers bzw. chambrelans, engl. chamberers, niederl. beunhazen, im dt.sprachigen Raum Bönhasen, Stimpler oder Pfuscher), ist das S.-Wesen vom SpätMA bis in das 19. Jh. belegt.
Wenn auch erste Klagen von Zünften gegen außerzünftige Handwerker in Deutschland bereits im 14. Jh. nachweisbar sind, wurde außerzünftige gewerbliche Arbeit mit d…