1. Begriff
S. meint im weiteren Sinne jede negative Sanktion von normabweichenden Verhaltensweisen oder Einstellungen (Devianz) und ist ein Aspekt asymmetrischer Machtbeziehung. Zugleich impliziert sie die Behauptung eines normativen Konsenses, gegen den der zu Bestrafende verstoßen hat [28. 7]. Im engeren Sinn figu…