Unter S. versteht man die Schaffung rechtlicher Normen, die sich mit Delikten sowie ihrer Untersuchung und öffentlichen Bestrafung beschäftigen. Neben dem Prozess der Normsetzung schließt der Begriff auch dessen Ergebnis ein, also den jeweiligen Rechts- bzw. Gesetzestext. Zumeist sind dabei in nzl. Perspektive umfassendere Regelungen wie die Halsgerichtsordnungen oder Kodifikationen des Strafrechts und nicht Einzelfragen betreffende Verordnungen, Erlasse oder Gesetze gemeint. S. bezeichnet vo…