Unter S. versteht man die mit der körperlichen und sittlichen Reife eintretende persönliche Voraussetzung eines Menschen für die materielle Strafbarkeit. Mit der S. treten jugendliche Täter aus dem Gewaltverhältnis der Familie in dasjenige des Staates. Die Grenze der S. gibt daher Aufschluss über den Umgang einer Gesellschaft mit Jugendkriminalität. Die S. wird oft als Synonym für die Zurechnungs- oder Schuldfähigkeit bezeichnet [7], bildet aber nur den durch Alter und Reife d…