S. werden hier als gerichtliche Verfahren verstanden, die der Streitbeilegung oder der Bestrafung abweichenden Verhaltens dienten. Was in einer Gemeinschaft als strafrechtlich relevantes Verhalten mit Sanktionen bedroht wurde (Straftat; Strafe), variierte in der Nz. erheblich und ist immer nur mit Blick auf die jeweils geltenden Normen zu bestimmen (Devianz).
S. können als zentrales Bindeglied zwischen Strafnorm und Urteils-Praxis begriffen werden. Dies gewinnt be…