1. Begriff
Unter S. wird nach heutigem Verständnis die einen strafgesetzlichen Tatbestand erfüllende (d. h. tatbestandsmäßige) rechtswidrige, schuldhafte Handlung – das strafrechtliche Delikt – verstanden. Im Hinblick auf die Schwere des Delikts wird zwischen Verbrechen und Vergehen bzw. Übertretungen unterschieden. In inhaltlicher Hinsicht…