1. Begriff und Personal
Der Begriff Verteidigung (= V.; lat. defensio) fand erst im 18. Jh. im Strafprozess-Recht Verwendung. Das röm. Recht verstand unter defensio zum einen das materielle Recht, sich gegen einen Angriff zur Wehr zu setzen, und zum anderen das prozessuale Recht, sich gegen einen Anklagevorwurf zu verteidigen. Unter Berufung auf das röm. Recht sahen Juristen der Frühen Nz. (insbes. Benedikt Carpzov; vgl. Strafrechtswissenschaft) die V. als natürliches Recht an [2. 112 f.]. Di…