1. Begriff
Als S. werden die Zielsetzungen bezeichnet, mit welchen die Verhängung von Strafe legitimiert wird. Die Straf(zweck)theorie befasst sich mit der Funktion, Zweckmäßigkeit und Legitimation staatlichen Strafens unter Berücksichtigung der staatlichen und gesellschaftlichen Zielsetzungen oder – abstrakter formuliert – mit der Rechtfertigung der Strafe …