Das S. (von lat. subsidium, »Hilfe«) bezieht sich auf das Zuständigkeits- und Unterstützungsverhältnis der Einheiten und Ebenen, aus denen sich jede gesellschaftliche und polit. Ordnung zusammensetzt. Es postuliert, dass grundsätzlich den primären und unteren Formen der Vorrang zukommt, diese also von den je größeren oder höheren nicht um ihre Zuständigkeiten gebracht oder gar abgeschafft werden dürfen, sondern unterstützt we…