1. Prophetische Sunna und sunnitische Rechtsschulen
Das arab. Wort S. bezeichnet zunächst allgemein die gewohnte Handlung und den eingeführten und anerkannten Brauch, im engeren Sinn die Äußerungen und Handlungen des Propheten Mohammed, der ersten Kalifen und der prominenten Prophetengefährten. In der Frühzeit des Islam diente die Berufung auf die prophetische (= proph.) S. der Legitimation von …