Gemäß einer Definition des späten 16. Jh.s ist ein S. ein Zeichen, das auf einen Sachverhalt verweist und ihn verständlich macht, wobei das S. eine Verhaltensweise, ein konkretes Objekt (z. B. ein Ehering), ein Bild (z. B. ein Wappen) ebenso wie ein Wort (z. B. eine Losung) sein kann [2. 30]. Ausgeklammert bleibt hier der theologische Begriff symbolum (»Glaubensbekenntnis«).
Die Fähigkeit des S., Bedeutung zu tragen, beruht nach Erasmus von Rotterdam und Andreas Alciato auf den als natürlich aufgefassten Ei…