Als T. (kirchenlat. copulatio) wird seit dem 16. Jh. »der feierliche kirchl. trauact«, also »die zwischen braut und bräutigam von dem priester in der kirchen vor dem altar durch verwechselung der trauringe öffentlich verrichtete einsegnung« bezeichnet. Das Substantiv entwickelte sich aus dem Verb »anvertrauen«, das im mittel- und norddt. Bereich seit dem 13. Jh. auf Verlöbnis und Heirat angewandt und zu Beginn der Nz. auf den Trauakt des Priester…