Der Begriff T. (von lat. tributum; »Beitrag«, »Abgabe«) war in der Frühen Nz. – entsprechend der heterogenen Verwendung in den antiken lat. Quellen – zur Umschreibung verschiedener Sachverhalte gebräuchlich. Zedlers Universal-Lexicon (1745) nennt zunächst den allgemeinen Wortsinn von »Anlage, Schatzung, Land-Steuer«, dann auch den Hinweis auf die Herkunft des Begriffs aus dem röm. Staatsrecht: T. als eine v. a. zur Bewältigung von Notsituationen vom röm. Bürger erh…