Zu unterscheiden ist zwischen sachlicher und persönlicher U. des Richters. Während der Richter in seiner sachlichen Entscheidungsfindung nur Recht und Gesetz unterworfen ist, garantiert die persönliche U. die Unversehrtheit seiner Amtsposition. Beides ist in einem weiteren Sinne Voraussetzung für ein gerechtes, faires Urteil.