1. Definition und Abgrenzung
U. bezeichnet einen Zustand rechtlicher Minderstellung und sozialer Stigmatisierung von gesellschaftlichen Gruppen. Sie fand in der Nz. ihren Ausdruck in fehlender oder eingeschränkter Bürgerrechts-, Amts- und v. a. Zunft-Fähigkeit sowie im Ausschluss von sozialen Verkehrskreisen wie Ehe oder Patenschaften. Anders als die individuelle Ehrlosigkeit (vgl. Ehrverlust) wurzelte sie nicht in einem moral…