U. bedeutete in der Frühen Nz. die Vorstellung einer obersten Herrschaft in Europa, die berechtigt sei bzw. sich anmaße, in die Belange aller Staaten und in die zwischenstaatlichen Beziehungen regulierend und mit Zwangsgewalt einzugreifen. Ähnlich wie der Begriff des Arbiters [5] wurde U. als positiv oder negativ konnotierter polit. Leitbegriff in mannigfachen Kontexten, insbes. im polit. Handeln, in Herrschermanifesten und in der Propaganda …