Mit dem Begriff U. bezeichnet man Vermögensleistungen an Personen, die ihr Leben nicht selbst bestreiten können. Man unterscheidet heute Ehegatten- und Verwandten-U., v. a. zwischen Eltern und Kindern. U.-Verpflichtungen waren in der Nz. gesetzlich geregelt; in Eheverträgen fanden sich in der Regel keine derartigen Vereinbarungen.