Der Begriff U. bezeichnet heute das Recht des Urhebers (Schöpfers) an seinem geistigen Werk (in Literatur, Kunst, Musik und Wissenschaft) mit seinen vermögensrechtlichen (Verwertungsrechte) wie persönlichkeitsrechtlichen Ausprägungen (Urheberpersönlichkeitsrecht). Allgemeine Grundsätze zum rechtlichen Schutz des Urhebers sind auf dem europ. Kontinent seit der Wende vom 18. zum 19. Jh. entstanden. Für England stellt ein Gesetz von 1709 (Act 8 Anne c. 19) d…