U. sind schriftliche Aufzeichnungen, die nach bestimmten Bedingungen abgefasst und beglaubigt werden und einen Vorgang von rechtserheblicher Natur zum Inhalt haben. Für die Zeit bis zum 14. Jh. bilden sie mangels anderer Archiv-Quellen die wichtigsten sog. schriftlichen Überreste der Vergangenheit. Demnach wird das MA als U.- und die Nz. als Aktenzeitalter bezeichnet [2. 81 f.].
Es wird zwischen Kaiser- und Königs-U., Papst-U. und Privat-U. unterschieden, wobei unter dem Begriff Privat-U. gemeinhin alle jene U. subsumiert werden, die nicht von Kön…