U. meint allgemein das Vermögen und den Akt von Unterscheidung und Entscheidung. Einen Ort hatte der aus der Antike und aus der Scholastik überlieferte Begriff (lat. iudicium; vgl. engl. judgement, franz. jugement) in der Nz. in allen Wissenschaften und Künsten, im Recht (s. u. 2.), in der Politik, aber auch in der lebensweltlichen Praxis mit ihren vielerlei Handwerken und Tätigkeiten. Im Besonderen war stets umstritten, ob Vernunft, Verstand oder äußere und innere Sinne die höchste Autori…