V. bedeutet Änderung oder Aufhebung einer Verfassung (= Vf.), die nicht auf dem von ihr vorgeschriebenen Weg erfolgt, also vf.widrig ist. In der Regel ist damit eine umfassende Veränderung der Staats- und/oder Regierungsform verbunden. Da Vf.-Urkunden ihre Abänderung selbst festlegen, lässt sich demnach vom V. eine nach Regeln der Vf., also vf.konform ablaufende Vf.-Änderung leicht abgrenzen. Schwieriger gestaltet sich dies für Staaten ohne Vf.-Urkunde (Verfa…