Mit dem Begriff V. (engl. property rights) werden im Kontext der Neuen Institutionenökonomik diejenigen Rechte bezeichnet, die die Handlungsmöglichkeiten von Wirtschaftssubjekten an knappen Ressourcen bestimmen. V. spezifizieren und konkretisieren Eigentums- und Vermögensrechte und beziehen sich auf die Berechtigungen, (1) über bestimmte Ressourcen und Nutzungsformen unter Ausschluss anderer Wirtschaftssubjekte zu verfügen, (2) Güter substantiell (materiell und formal) zu verände…