1. Allgemein
V. bezeichnet das Sich-Verkleiden als Tätigkeit, das Verkleidetsein und die von der verkleideten Person getragenen Kostüme. In der Nz. wurde derjenige als verkleidet betrachtet, dessen Kleidung nicht dem Stand (Kleiderordnung), den Geschlechterrollen (Transvestismus; s. u. 4.) oder der Nationalität entsprach. In der frühnzl. Gesellschaft wurde die V. häufig negativ bewertet, weil sie unmoralische oder strafbare Handlungen zu verbe…