1. Begriff und Bedeutung
Mit V. bezeichnet man das Versprechen von Mann und Frau, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Dieses Verständnis setzte sich erst in der Nz. durch. Vorher war das V. ein Teil der Eheschließung selbst. Vom V. unterschieden wurde die Trauung (ursprgl. die traditio puellae, also die »Übergabe der Braut«), die dem ehebegründenden Eheversprechen als notwendiger Realakt nachfolgte [8. 31]. Für die Nz. prägend wurde die A…