Die V. schützt das Recht, sich mit anderen unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen zu versammeln. Eine Versammlung liegt anders als bei zufälligen Zusammenkünften (Ansammlungen) vor, wenn mehrere Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes zusammenkommen. Die V. zielt als kollektives Kommunikationsgrundrecht auf eine Vergesellschaftung des Individuums. So wurde sie bis in die 1850er Jahre neben der Vereinigungsfreiheit lediglich als eine Ausprägung der Assoziationsfreiheit verstanden,…