Als V. bzw. lat. conjuratio wird im Sprachgebrauch des 18. Jh.s, wie er sich in Zedlers Universal-Lexicon niederschlägt, »die unrechtmäßige Zusammenschwörung wieder [sic] die Obrigkeit« [1. 980] bezeichnet. Auch Diderots und d'Alemberts Encyclopédie versteht unter conjuration einen Zusammenschluss böswilliger Personen gegen den Staat oder den Fürsten [2. 884]. V. wurde demnach im 18. Jh. als polit. Intrige von begrenzter Reichweite aufgefasst. Hiervon zu unterscheiden sind imaginäre…