Der Begriff V. bezeichnet (1) allgemein jegliche Form von fiktionalen Erzähltexten in Versen. Konstitutiv sind dabei generell die Versgliederung und narrative Geschehensdarstellung sowie für die einzelnen Subgenres der jeweilige Umfang und die Stilhöhe. So lässt sich z. B. das Versepos des 18. Jh.s als »Handlung erzählende Versdichtung gehobenen Anspruchs und größeren Umfangs« bestimmen [4. 3]. Traditionell zählen hierzu u. a. die Helden- oder Geschichtsepik (Heldendichtung)…