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Verwaltungsgerichtsbarkeit
(735 words)

Der Begriff V. scheint in den Quellen nicht vor 1848 auf. Obwohl im Grunde nur eine Eindeutschung des im Vormärz geläufigen Ausdruckes Administrativjustiz, wird mit V. doch etwas wesentlich anderes bezeichnet: Während Erstere eine Kontrolle der Tätigkeit von Verwaltungsbehörden durch andere Verwaltungsbehörden meint, liegt echte V. nur dann vor, wenn diese Kontrolle von unabhängigen Gerichten vorgenommen wird (vgl. Verwaltungsrecht) [10. 7 f.].

Die Einführung der V. in Deutschland war ein Kompromiss der – dem Vorbild Englands folgenden – »justizstaatlichen« Forderungen, …

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Olechowski, Thomas, “Verwaltungsgerichtsbarkeit”, in: Enzyklopädie der Neuzeit Online, im Auftrag des Kulturwissenschaftlichen Instituts (Essen) und in Verbindung mit den Fachherausgebern herausgegeben von Friedrich Jaeger (bis 2019), Georg Eckert, Ulrike Ludwig, Benjamin Steiner und Jörg Wesche. J.B. Metzler, Teil von Springer Nature. Copyright © Springer-Verlag GmbH, DE 2005-.. Consulted online on 26 September 2023 <http://dx.doi.org/10.1163/2352-0248_edn_SIM_374067>
First published online: 2019



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