1. Begriff und Entstehung
V. umfassen die Rechtssätze, »welche die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung regeln«, die aber gleichermaßen die Beziehungen zwischen der Verwaltung (= Vw.) und dem Bürger normieren und somit auch »Rechte und Pflichten für den Bürger« im Verhältnis zur Vw. begründen [9. 37].
Das moderne V. »wurde geformt von den Rahmenbedingungen des Frühkonstitutio…