Das kanonische Recht der kath. Kirche schränkt Eheschließungen zwischen Verwandten (Verwandtschaft; = Vw.) stark ein. Waren ursprünglich Ehen bis zum siebten Vw.-Grad verboten, wurden diese Bestimmungen im Vierten Laterankonzil von 1215 auf den vierten Vw.-Grad reduziert (vgl. Inzest 2.), allerdings bei strengerer Berechnung dieser Grade. Diese Regelung des kath. Kirchenrechts ist im Prinzip noch heute gültig.
Das kanonische Recht dehnte die für eine Eheschließung…