1. Definition
V. wird als über die Familie (Vater, Mutter, Kinder) hinausgehende soziale Beziehungen zwischen mehreren Personen definiert, die entweder über gemeinsame Abstammung (Deszendenz) oder als Folge von Eheschließungen (Schwägerschaft, Affinal-V.) konstituiert werden [19. 19]. Dabei unterliegt die Reichweite, mit welche…