Im modernen verfassungsrechtlichen und polit. Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff V. das Recht des aufschiebenden oder grundsätzlichen Einspruchs (des suspensiven bzw. absoluten Veto) eines Verfassungsorgans gegen Beschlüsse eines anderen mit dem Ziel, diese Maßnahmen zu verhindern. In modernen Repräsentativsystemen reflektiert v. a. das suspensive V. das Prinzip der Gewaltenteilung und Kontrolle demokratisch legitimierter staatlicher Organe. Über ein suspensives Veto verfügen z. B. …