1. Begriff
V. bezeichnet – als Übersetzung des lat. ius gentium – seit ungefähr 1500 das Recht des Krieges und des Friedens der europ. Mächte bzw. Staaten in Europa und in Übersee [23. 1–49]. Zwar werden in der V.-Geschichtswissenschaft auch frühere rechtliche Zwischen-Mächte-Ordnungen als V. bezeichnet [18]; [27. 1]; jedoch sind Entstehen und Entwicklung des V. einerseits eng mit der Auflösung der ma. hierarchischen po…