Der historische Begriff V. bezeichnet die für ein Volk charakteristische Denk- und Gemütsart, die seine Einrichtungen, Sitten und Rechtsordnung bestimmt. Der dt. Begriff kam in den beiden letzten Jahrzehnten des 18. Jh.s auf [14. 2 f.]; vielfach nimmt man an, dass es sich dabei um eine Übersetzung von Montesquieus esprit de la nation handelte und dessen Buch De l’esprit des loix (21749, 123; »Vom Geist der Gesetze«) überhaupt der Ausgangspunkt der V.-Lehre gewesen sei. Das ist …