W. bezeichnet die zeitlich beschränkte Aussetzung von Kampfhandlungen. Die europ. Staaten der Nz. schlossen einen W. häufig, wenn während eines Krieges unüberbrückbare Differenzen eine endgültige Beilegung der Streitigkeiten verhinderten oder wenn beide Seiten eine Kampfpause benötigten bzw. militärisch anderweitig gebunden waren. Insbes. ideologische Faktoren schlossen häufig Kompromisse und somit dauerhafte Friedensschlüsse aus [1]…