1. Begriff
W. bezeichnet die Rechtsregeln für ein in der europ. Verfassungsgeschichte verbreitetes polit. Organisationsmodell, das die Legitimation von Herrschaft nicht nur als göttlich-dynastisch (Gottesgnadentum; Dynastie), sondern ergänzend oder alternativ auch durch mehr oder minder weit gefasste Wahlkörper, wahlberechtigte Versammlungen (z. B. Parlamente) oder durch das Wahlvolk aus dem Kreis der Beherrschten vermittelt ansah. Betroffen…