1. Definition
Der Begriff W. (von mhdt. werunge, »Gewährleistung«) bezeichnet die gesetzliche Ordnung des Geldwesens eines Landes und umfasst die Festlegung des Münz-Systems (Münzfuß bzw. Festlegung des Wertverhältnisses unterschiedlicher Münzen und des intrinsischen Edelmetall-Gehalts), der gesetzlichen Zahlungsmittel und der Austauschrelationen gegenüber fremden W. (Parit…