Wanderarbeiter (= W.er) verkörperten in der Nz. einen Typus mobiler Arbeitskräfte, die aufgrund freier und primär wirtschaftlich motivierter Entscheidung vorübergehend an einem anderen Ort als ihrem ständigen Wohnsitz tätig waren, meist kürzer als ein Jahr (Arbeitsmigration). Ihre temporäre Migration erforderte spezifische Regelungen mit den zurückbleibenden Haushaltsangehörigen, mit den Mitwanderern, manchmal mit der gesamten (ländlichen) H…